Bitte verhalten Sie sich besonnen und rücksichtsvoll!

Für ein rücksichtsvolles Miteinander und zum Schutz der kostbaren Natur und Umwelt möchten wir Sie bitten, sich besonnen zu verhalten und die folgenden Hinweise zu beachten:

Halten Sie die Landschaft sauber, so haben auch andere Gäste ihre ungestörte Freude. Außerdem vermeiden Sie Gefahren für den Naturhaushalt und Wildtiere.

Vermeiden Sie Lärm. Im Wald herrscht von Natur aus Ruhe, viele suchen Erholung beim Wandern.

Nutzen Sie bitte die gekennzeichneten Wege und beachten Sie die Beschilderungen und Regelungen in der freien Landschaft. In den Schutzgebieten hat der Schutz der Tier- und Pflanzenwelt Vorrang, deshalb ist das Wegegebot einzuhalten. Die Verbotsschilder dienen dem Schutz der besonders wertvollen Natur und Tierwelt.

Benutzen Sie die Erholungseinrichtungen sorgfältig, so dass sich auch andere Gäste dran erfreuen können.

Halten Sie sich an die Anleinpflicht für Hunde und entsorgen Sie die Hinterlassenschaften. Halten Sie ihre Hunde im Einflussbereich und achten Sie auf die Pflicht zum Anleinen. In den Naturschutzgebieten und z.T. auch Landschaftsschutzgebieten herrscht eine ganzjährige Anleinpflicht. Bitte beachten Sie hierzu die individuellen Regelungen! Während der Brut- und Setzzeit (01. April bis 15. Juli) ist das Anleinen auch außerhalb der Schutzgebiete verpflichtend. Das dient auch dem Schutz der Weidetiere, unserer Heidschnucken und den Heidepflanzen (nähere Informationen dazu s.u.).

Wir kontrollieren den Zustand der Wanderwege und die Beschilderung regelmäßig. Sollte Ihnen unterwegs dennoch auffallen, dass etwas beschädigt ist oder fehlt, zögern Sie bitte nicht uns zu informieren. Damit helfen Sie uns, unser Wanderwegenetz stetig zu verbessern.

Kontakt:   Wandern-im-Naturpark-Suedheide(at)lkcelle.de

 

Warum es so wichtig ist, Hunde anzuleinen und den Kot aufzusammeln…

Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,

wir freuen uns, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Vierbeiner Zeit in unserem Naturpark Südheide verbringen möchten. Zwei Dinge liegen uns jedoch besonders am Herzen, auf die wir Sie hiermit aufmerksam machen möchten:

1. Leinenpflicht

In Naturschutzgebieten und z.T. auch Landschaftsschutzgebieten besteht ein Wegegebot, d.h. die Wege dürfen nicht verlassen werden. Zudem sind Hunde hier ganzjährig an der Leine zu führen. In den Bereichen rechts und links vom Wegesrand leben eine Vielzahl seltener und schützenswerter Tiere und Pflanzen die nicht gestört, beschädigt oder verändert werden dürfen. Besonderen Schutz erfordern zum einen unsere vierbeinigen Landschaftspfleger - die Heidschnucken, zum anderen auch die für die Heide charakteristischen wildlebenden Tiere (z.B. Zauneidechsen, Kreuzotter, Schlingnattern und Heidelerche, Rot-, Reh- und Schwarzwild) und Pflanzen (z.B. Besenheide, Kronsbeeren, Elsbeeren und Pilze).

In der freien Landschaft, auch außerhalb von Schutzgebieten, ist jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde nicht streunen oder wildern. Vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) gilt auch hier die Leinenpflicht.

 2. Sauberkeit

Bitte achten Sie auf Sauberkeit und benutzen Sie die entsprechenden Hundekottüten, um die Hinterlassenschaften Ihres Tieres zu beseitigen. Dafür stehen im gesamten Naturpark Hundekottütenspender bereit. Entfernen Sie Hundekot bitte auch aus den Heideflächen, denn Hundekot von wurmbefallenen Hunden stellt eine große Gefahr für die Gesundheit unserer Heidschnucken dar.

Unsere Heidschnucken sind nicht nur wichtige Landschaftspfleger, sondern auch Lebensmittel liefernde Tiere. Die Futter- und Lebensmittelhygiene ist eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheit von Mensch und Tier. Daher gilt es alle Maßnahmen, die die Übertragung von Infektionskrankheiten auf Lebensmittel liefernde Tiere und eine mögliche Belastung der Verbraucherinnen und Verbraucher verhindern, gewissenhaft umzusetzen.

Hundekot stellt sowohl für den Menschen als auch für das Nutztier, hier die Heidschnucken, v. a. ein parasitäres Infektionsrisiko dar. Hundekot verschmutztes Futter kann insbesondere durch Bandwürmer, aber auch durch einzellige Parasiten zum Befall spezifischer Organe des Schafes und somit zu verschiedenen Schafkrankheiten führen.

Es ist daher unerlässlich, dass sowohl Halter der Heidschnucken als auch wir, als Verbraucherinnen und Verbraucher in unserem eigenen Interesse große Sorgfalt in Hinblick auf die Sauberkeit des angebotenen Futters für die Tiere walten lassen.

Wir bitten Sie daher eindringlich um Verständnis und Beachtung dieser Regeln und wünschen Ihnen und Ihrem Vierbeiner eine schöne gemeinsame Zeit in unserem Naturpark Südheide!

 

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