Pegelstände auf der Örtze - Bitte vergewissern Sie sich immer noch einmal vor Ort, vor Antritt Ihrer Fahrt.

Status
rot- verboten
grün - erlaubt
Einstiegsstelle

Müden (Örtze)

Baven

Hermannsburg

Oldendorf

Eversen

Wolthausen

Stedden Örtzebrücke

Stand: 26.07.2024

Müden (Örtze) grün - 2 cm

Baven grün - 28 cm

Hermannsburg  grün - 28 cm

Oldendorf grün - 16 cm

Eversen grün - 16 cm

Wolthausen  grün - 10 cm

Stedden  grün - 14 cm

Die cm Angaben beziehen sich auf die Abweichungen zur Pegelmarke (Höhe des Wasserspiegels über dem Pegelpunkt). Der kann direkt an der Messlatte abgemessen werden.

Liebe Kanufahrer,

wir bemühen uns sehr darum, die Pegelstände der aufgelisteten Ein- und Ausstiegsorte auf unserer Internetseite so genau wie möglich dem aktuellen Stand der einzelnen Pegelstandorte anzupassen. Da wir dies aber nicht immer zu 100 % garantieren können, sind unsere Angaben ohne Gewähr. Bitte vergewissern Sie sich immer noch einmal vor Ort, vor Antritt Ihrer Fahrt. 

Am 18.03.2005 ist die Verordnung des Landkreises zum Schutz von Heidebächen und die damit verbundene Messung des Wasserpegels der Örtze, der Lachte und der Aschau in Kraft getreten. Seitdem finden Sie an den Ein- und Ausstiegsstellen dieser Heidebäche sogenannte Pegelstandsanzeiger mit einer Rot-Grün-Markierung, welche dem Referenzpegel entsprechen.

Liegt der Wasserpegel im grünen Bereich des Pegelmessers, so steht Ihrer Tour nichts im Wege. Falls der Pegelstand lediglich den roten Bereich erreicht hat, handelt es sich um Niedrigwasser und das Wasserwandern ist nicht erlaubt.

Das Fahren mit dem Kanu auf den Heidebächen im Landkreis Celle ist in der Zeit zwischen dem 16. Mai und dem 14. Oktober jeden Jahres jeweils von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit Kanus, Canadier oder Kajaks eingeschränkt erlaubt. Genutzt werden dürfen demnach jeweils Bach abwärts ausschließlich die Örtze ab der Mühle in Müden, die Lachte ab der Brücke Kreisstraße 42 bei Jarnsen und die Aschau ab der Grenze des Landschaftsschutzgebietes „Südheide“ an der Parkfläche Schützenplatz.

Download Befahrensregel

Ausschließlich Mitglieder des deutschen Kanuverbandes (DKV) dürfen die Örtze ganzjährig unter Berücksichtigung der sonstigen Vorschriften der Verordnung des Landkreises Celle zum Schutz der Heidebäche befahren (Ausweis mitführen).

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